Chirurgische Eingriffe am Parodont (Zahnhalteapparat) haben zum einen das Ziel, parodontale Taschen unter Sicht zu behandeln, um so durch die Elimination (Entfernung) von Konkrementen (Zahnstein unterhalb des Zahnfleisches) und parodontopathogenen Mikroorganismen einen Zustand parodontaler Gesundheit zu erreichen.
Darüber hinaus dienen parodontalchirurgische Eingriffe (Parodontal-Chirurgie) der Korrektur mukogingivaler Probleme wie Rezessionen (frei liegende Zahnhälse) oder Lippen- und Wangenbändchen.
Vor einer chirurgischen Parodontitisbehandlung werden Entzündungen des Zahnhalteapparats prinzipiell zunächst konservativ, d. h. nicht-chirurgisch in Form einer geschlossenen Kürettage vorbehandelt. Sollten nach drei bis sechs Monaten noch vereinzelte Taschen mit Sondierungstiefen über sechs Millimetern und Blutung bei Sondierung trotz effektiver Mundhygiene vorliegen, wird ein chirurgischer Eingriff erwogen.
Darüber hinaus können Wucherungen der Gingiva (des Zahnfleisches) bestehen, die ebenfalls durch ein konservatives Vorgehen nicht zu beseitigen sind. Auch dann sind parodontalchirurgische Maßnahmen notwendig. In Abhängigkeit vom angestrebten Behandlungsziel unterscheidet man in:
I. Resektive Parodontalchirurgie
II. Regenerative Parodontalchirurgie
III. Mukogingivale Parodontalchirurgie
Praxis
Dr. med. Wolfgang Schnutenhaus
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